Neues Stromwechsel-Gesetz einfach erklärt

SparNow – Neues Stromwechsel-Gesetz
Wichtige Info für Kundinnen und Kunden

Seit dem 06.06.2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen von Stromverträgen nicht mehr möglich. Stromverträge und Umzüge müssen rechtzeitig im Voraus gemeldet werden.

Wer sich zu spät meldet, zahlt unter Umständen weiter für die alte Wohnung oder landet in der neuen Wohnung zunächst in der oft teureren Grundversorgung.

Was ist neu?

An- und Abmeldungen beim Strom können nur noch für die Zukunft erfolgen. Eine nachträgliche Korrektur ist nicht mehr erlaubt.

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Bei Umzug wichtig

Den alten Vertrag früh kündigen, den neuen Vertrag vor dem Einzug abschließen und den Zählerstand am Übergabetag notieren.

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Sonst kann es teuer werden

Ohne rechtzeitige Anmeldung erfolgt die Belieferung meist automatisch über den Grundversorger. Dieser Tarif ist oft teurer.

So funktioniert es richtig

1
Vor dem Auszug

Alten Anbieter frühzeitig informieren und Kündigung einreichen.

2
Vor dem Einzug

Neuen Stromvertrag rechtzeitig für die neue Adresse abschließen.

3
Am Übergabetag

Zählerstand und am besten auch die MaLo-ID bereithalten und dokumentieren.

Wichtige Hinweise

  • Keine rückwirkende Abmeldung mehr möglich
  • Keine rückwirkende Anmeldung mehr möglich
  • MaLo-ID wird für An- und Abmeldungen benötigt
  • Frühzeitig melden vermeidet Zusatzkosten

Kurz gesagt

Zu spät gemeldet = Risiko für Mehrkosten. Wer auszieht und den Vertrag erst später kündigt, muss unter Umständen weiterzahlen. Wer neu einzieht und keinen Vertrag vorbereitet hat, bekommt zwar Strom, aber häufig zunächst über die teurere Grundversorgung.

Deshalb gilt: Strom immer vor dem Umzug oder Wechsel regeln.

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